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IUCN-Kategorie Ia:
Strenges Naturgebiet

Beschreibung
 Rechtliches | BeispieleWeiterführendes
 
 

 IUCN-Category Ia: Strict Nature Reserve

Kernphilosophie
Ein strenges Naturgebiet ist eine Schutzgebietskategorie von internationaler Bedeutung für Gebiete mit herausragenden oder beispielhaften Ökosystemen, geologischen oder physiologischen Merkmalen und/oder Arten, deren Management in erster Linie der wissenschaftlichen Forschung und/oder dem Umweltmonitoring dient.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Schutz der Wildnis, Forschung, Artenschutz, genetische Diversität
wilderness protection, scientific research, preservation of species, genetic diversity.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
Offizielle Definition für sämtliche IUCN-Schutzgebietskategorien:
„Ein Land und/oder marines Gebiet, das speziell dem Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der natürlichen und der darauf beruhenden kulturellen Lebensgrundlagen dient und das aufgrund rechtlicher oder anderer wirksamer Mittel verwaltet wird.“

Kategorie I-Gebiete sollten sich darüber hinaus noch durch herausragende oder repräsentative Ökosysteme, geologische oder physiologische Gegebenheiten und/oder Arten von anderen Gebieten abheben.

Schutzziel(e)

  • Primäres Schutzziel in diesen Gebieten ist die Erhaltung von Habitaten, Ökosystemen und Arten in einem möglichst ungestörten Zustand zum Zweck der Forschung und/oder des Monitoring.

  • Genetische Ressourcen sollen in einem dynamischen, evolutionären Status ebenso geschützt werden, wie auch bereits etablierte ökologische Prozesse.

  • Die Sicherung exemplarisch natürlicher Umwelt für wissenschaftliche Studien, Umweltmonitoring und -bildung, einschließlich Referenzgebiete, deren Betreuung grundsätzlich ausgeschlossen ist, soll gewährleistet sein.

  • Landschaftsstrukturen oder Gesteinsformationen müssen bewahrt werden.

  • Störungen sind durch sorgfältige Planung und Durchführung von Forschungsarbeiten und anderen zulässigen Aktivitäten zu minimieren.

  • Der öffentliche Zutritt ist in unterschiedlichem Ausmaß einzuschränken. Er kann stark eingeschränkt oder sogar verboten werden.

Weitere Ziele

Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen

  • Die Fläche des Schutzgebietes muss so groß sein, dass die Unversehrtheit der Ökosysteme und die Umsetzbarkeit der Managementziele, derentwegen es unter Schutz steht, gewährleistet werden kann.

  • Das Gebiet muss in hohem Maße frei von menschlichen Eingriffen jeder Art bleiben und dies soll auch hinkünftig gewährleistet werden.

  • Der öffentliche Zugang soll nur in dem Ausmaß möglich sein, in dem sichergestellt ist, dass die Wildnisqualität der Umwelt für lange Zeit erhalten werden kann.

  • Die Erhaltung der Biodiversität in diesem Gebiet kann durch bloßen Schutz erzielt werden. Management in Form von wesentlichen Eingriffen oder Manipulation von Lebensräumen ist nicht erforderlich.

Monitoring und Berichtspflicht
Eigentum und Verwaltung liegen in den Händen der nationalen oder regionalen Regierungen. Ausführendes Organ ist eine mit qualifiziertem Personal ausgestattete Dienststelle, eine privatrechtliche Stiftung, eine Universität oder sonstige Einrichtung, die offiziell mit Schutz- oder Forschungsaufgaben betraut ist oder aber die Eigentümer, die mit einer öffentlichen oder privaten Organisation der vorgenannten Art zusammenarbeiten. Eine adäquate Sicherung und Kontrolle für eine langfristige Unterschutzstellung muss sichergestellt sein, bevor die Ausweisung nach Kategorie I erfolgt.

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Diese Schutzgebietskategorie zeichnet sich durch die strikte Reglementierung menschlicher Eingriffe und durch die Unberührtheit des ausgewiesenen Gebietes aus. Die Nutzung dieses Gebietes beschränkt sich ausschließlich auf Forschungszwecke. Es ist dies auch die markanteste Abgrenzung zu anderen (IUCN-)Schutzgebietskategorien. Im Gebiet durchgeführte Wanderungen etc. dienen vordergründig der Wissensvermittlung und nicht der Erholung im touristischen Sinn.