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Wurzeln der Naturschutzbewegung

„Naturschutz“ ist ein Begriff, der heute jedem geläufig ist. Woher stammt aber der Gedanke, die Natur schützen zu wollen? Und welchen Stellenwert hat dabei die Ausweisung von Schutzgebieten?

Ein Meilenstein der Naturschutzgeschichte ist die Gründung des Yellowstone Nationalpark 1872 in den USA. In Amerika wollte man besonders schöne, ursprünglich anmutende und unberührte Naturgebiete erhalten und gleichzeitig dem Menschen zugänglich machen.

In Europa waren es vor allem reaktionäre Kräfte und ein romantisches Naturverständnis, die den Naturschutzgedanken populär machten. Sie reagierten so auf die rasch fortschreitende Industrialisierung und Urbanisierung, die sowohl die Umwelt veränderte als auch soziale Spannungen nach sich zog. Flüsse wurden reguliert, Moore trocken gelegt, Kohle und Erz abgebaut. Verschmutzung und Zerstörung der Natur wurden erstmals deutlich sichtbar. Im Gegenzug besann man sich auf „alte Werte“ und sah in der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft den Idealzustand der Natur. Die Betroffenheit über die Zerstörung von Naturschönheiten und den drohenden Verlust von Heimat und Identität stand am Beginn der Naturschutzbewegung hierzulande.

Es gab bereits sehr früh Schutzbestimmungen für einzelne Naturgebilde, so ist zum Beispiel aus dem Jahr 1201 eine „Baumschutzverordnung“ aus Salzburg belegt. Die große Zeit des Naturschutzes begann jedoch im 19. Jahrhundert. Im Jahr 1903 ließ das „Ministerium für Cultus und Unterricht“ ein Inventar der Naturdenkmäler Österreichs anfertigen. 1904 wurde der „Bund Heimatschutz“ gegründet. Ziel dieses Vereins war es, Landschaften, einzelne Naturerscheinungen, die vom Menschen als schön wahrgenommen wurden, und besonders attraktive Arten, z. B. Vögel, Orchideen, zu schützen. Bereits zu dieser Zeit hatte die Bewegung des Natur- und Landschaftsschutzes durch das Aufeinanderprallen unterschiedlicher Nutzungsinteressen gegen Widerstände, z. B. seitens der Industrie, anzukämpfen. Naturdenkmäler und Landschaftsschutzgebiete sind uns als Erbe dieser Bewegung bis heute erhalten. Parallel dazu entwickelte sich die Naturschutzgesetzgebung. Die ersten Artenschutzbestimmungen gab es in Österreich in Kärnten (1908) und in Salzburg (1909) in Form von Sammelverboten für besondere Tier- und Pflanzenarten. Niederösterreich erhielt als erstes Bundesland ein Naturschutzgesetz (1924). Nun wurden nicht mehr ausschließlich Einzelgebilde oder begrenzte Gebiete geschützt. Der Naturschutz wurde in Richtung des Habitatschutzes erweitert.

In Kärnten schließlich wurde 1918 europäische Naturschutzgeschichte geschrieben: Der Villacher Holzindustrielle Albert Wirth kaufte das Gebiet von Großglockner und Pasterze. Er wollte es als „Naturschutzpark der Zukunft“ vor Zerstörung schützen. Heute ist das Gebiet ein Kernstück des Nationalparks Hohe Tauern, des größten Nationalparks im Alpenbogen.
Albert Wirths Vision ist heute aktueller als jemals zuvor – der Natur Raum geben. Lebewesen, Ökosysteme und Naturprozesse brauchen Räume, in denen sie sich ungestört entwickeln können. Der Mensch wiederum braucht Räume, in denen er Lebewesen, Ökosysteme und Naturprozesse erfahren, erforschen und erleben kann. Schutzgebiete sind solche Räume und Kärnten ist reich daran. Das hier vorgestellte Leitsystem soll eine Übersicht über die Schutzgebiete des Bundeslandes bieten.

Schutzgebiete - Räume für Natur und Mensch

Die historische Entwicklung des Naturschutzes dokumentiert zwei grundsätzliche Zugangsweisen bei der Ausweisung von Schutzgebieten

  • Einmal stehen der Mensch und seine Vorstellung von Natur im Mittelpunkt der Betrachtungen. Vom Menschen als besonders attraktiv empfundene Naturerscheinungen oder durch ihn geschaffene Landschaften sollen geschützt und erhalten werden. Als Weiterführung dieses Gedankens wird diese Art von Schutzgebieten auch immer mehr zum Experimentierfeld und zum Hoffnungsträger für partizipative Prozesse und nachhaltige regionale Entwicklungen.

  • Im Zentrum des zweiten Typs von Schutzgebietskategorien steht die ökologische Bedeutung des jeweiligen Gebiets. Der ganzheitliche Schutz eines Ökosystems, eines Habitats oder einer Naturlandschaft soll der Bewahrung der Artenvielfalt, dem Schutz gefährdeter Arten und seltener Lebensräume und dem Aufrechterhalten von Ökosystemprozessen dienen. Den Ausschlag für die Unterschutzstellung gibt hier also nicht (primär) die Bedeutung des Schutzgebiets für den Menschen.

Beide Zugänge haben ihre Berechtigung: Die letzten verbliebenen Relikte naturnaher, ursprünglicher Landschaften und sensibler Ökosystemen sollen ebenso erhalten und geschützt werden wie die vom Menschen geprägte Kulturlandschaft, die für Europa letztlich kennzeichnend ist. Generell existiert im Naturschutz eine berechtigte und sinnvolle Vielfalt unterschiedlichster Zielsetzungen nebeneinander. Sie schlägt sich wiederum in einer großen Zahl verschiedener Schutzgebietskategorien nieder. Die Inhalte und Bestimmungen der einzelnen Schutzgebietskategorien sind so unterschiedlich wie die Gebiete und Naturerscheinungen, die sie schützen.

Quellen:

Blab, J. (1992):
Isolierte Schutzgebiete, vernetzte Systeme, flächendeckender Naturschutz? Stellenwert, Möglichkeiten und Probleme verschiedener Naturschutzstrategien. – Natur und Landschaft, 67./9.: 419–424, Bonn.

Gepp, J. (2003):
Das Jahrhundert des Naturschutzes 1913 – 2003. 90 Jahre mutiger Einsatz für eine zeitlose Vielfalt. – Natur und Land, 89./3-4.: 2–8, Salzburg.

Kühnelt, W. (2002):
Die umweltethische Frage. Eine wirkungsgeschichtliche, sozialwissenschaftliche und sozialethische Untersuchung. 303 S. – Universität Wien, Wien.

Maier, F. (2002):
Hemmnisse und Erfolgsfaktoren in der Naturschutzarbeit. – Österreichische Forstzeitung, 113./2.: 28–30, Wien.

Scherzinger, W. (1990):
Das Dynamik-Konzept im flächenhaften Naturschutz, Zieldiskussion am Beispiel der Nationalpark-Idee. – Natur und Landschaft, 65./6.: 292–298, Bonn.

Tamm, J. (2003):
Wo stehen wir im Naturschutz? Nationalpark – Wildnis Mensch Landschaft, 3./121.: 4–8, Grafenau.